Bereits mit den Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) und den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) sind neue Aufgaben mit kurzen Fristen auf den Shared Service zugekommen. Jetzt bringen die Gesetze zur Energiewende und neue Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) weitere Veränderungen mit sich.
Die Organisation und die Prozesse sowie das Datenmanagement des Shared Services sind daher in sehr kurzer Zeit zu erneuern.
Kaum sind MaBiS und WiM umgesetzt, stehen der Lieferantenwechsel innerhalb von drei Wochen und die Anpassungen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und zum Lieferantenwechsel in der Sparte Gas (GeLi Gas) an. Zudem müssen Verbraucherbeschwerden gemäß des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) innerhalb von vier Wochen bearbeitet worden sein. Sprich: Die Kundenserviceprozesse müssen angepasst werden.
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Im Shared Service verändern sich stetig Arbeitsaufgaben, Arbeitsabläufe und Arbeitsaufwand. Daher sollten Sie die Anforderungen stark integiert umsetzen - wir unterstützen Sie gern dabei:
Die Änderung des EnWG 2011 ist in Kraft getreten - und hat enorme Auswirkungen auf GPKE und GeLi Gas.
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