Shared Services erwarten neue Anforderungen

Bereits mit den Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) und den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) sind neue Aufgaben mit kurzen Fristen auf den Shared Service zugekommen. Jetzt bringen die Gesetze zur Energiewende und neue Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) weitere Veränderungen mit sich.

Die Organisation und die Prozesse sowie das Datenmanagement des Shared Services sind daher in sehr kurzer Zeit zu erneuern.

Kaum sind MaBiS und WiM umgesetzt, stehen der Lieferantenwechsel innerhalb von drei Wochen und die Anpassungen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und zum Lieferantenwechsel in der Sparte Gas (GeLi Gas) an. Zudem müssen Verbraucherbeschwerden gemäß des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) innerhalb von vier Wochen bearbeitet worden sein. Sprich: Die Kundenserviceprozesse müssen angepasst werden.


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Im Shared Service verändern sich stetig Arbeitsaufgaben, Arbeitsabläufe und Arbeitsaufwand. Daher sollten Sie die Anforderungen stark integiert umsetzen - wir unterstützen Sie gern dabei:

  • Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Analyse und Umsetzung der BNetzA-Anforderungen
  • Organisation und Prozessoptimierung der Marktkommunikation und des Kundenservices
  • Einführung eines Geschäftsprozess-Managements
  • Entwicklung und Umsetzung von Service Level Agreements
Workshops zur Änderung des EnWG
 

Die Änderung des EnWG 2011 ist in Kraft getreten - und hat enorme Auswirkungen auf GPKE und GeLi Gas.

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