Schwer bzw. nicht messbar sind Risiken, bei denen sehr wenige bzw. keine Vergleichsfälle zur Abschätzung der benötigten Verteilungen vorliegen. Diese Risiken treten nur sehr selten auf bzw. das Ausmaß des Auftretens wurde nicht systematisch erfasst.
In diesen Fällen werden häufig sogenannte „Expertenschätzungen“ eingesetzt, um eine Quantifizierung vorzunehmen. Teilweise wird sogar vollständig auf eine Quantifizierung verzichtet, und es werden nur qualitative Aussagen erfasst, die beschreiben, welche Auswirkungen das Eintreten des Risikos für das Unternehmen hätte.
Ein besonderer Fall nicht objektiv messbarer Risiken sind Risiken, die nicht zufällig auftreten, beispielsweise wenn Ereignisse von einer Gegenpartei absichtlich herbeigeführt werden. In so einem Fall kann mittels spieltheoretischer Analysen das Risiko, beispielsweise eines Interessenskonfliktes zwischen mehreren Akteuren, ohne die Kenntnis der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ergründet werden.
Fehlt dagegen nur die Datenbasis zur Abschätzung der Verteilung eines Risikos, bieten sich Expertenschätzungen an. Hierbei werden die Risikoverantwortlichen dazu aufgefordert, Quantile der Verteilung anzugeben. Das kann zum Beispiel der aus einem Risiko resultierende Schaden innerhalb eines Jahres sein, der mit 80 Prozent Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Auf Basis dieser Expertenschätzungen erfolgt dann eine Quantifizierung des Risikos.
Nicht quantifizierbare Risiken weisen im Vergleich zu quantifizierbaren Risiken ein geringeres Skalierungsniveau auf.
Beispiele für objektiv nicht messbare Risikokategorien sind in der Regel operationelle Risiken, strategische Risiken und Reputationsrisiken.