Seit der Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes müssen sich die Unternehmen immer neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellen: beispielsweise dem KonTraG, Solvency I, BilMoG, IFRS, SEPA, Solvency II, R15/2005, MaRisk (VA) – R3/2009, der VVG-Reform usw. Weitreichende Konsequenzen sind die Folge, die sich sogar auf die Steuerung des Unternehmens auswirken. Sie müssen also aktiv werden. Doch wo und an welchen Stellen sollten Sie beginnen?
Um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen umzusetzen – insbesondere aus den derzeit im Fokus stehenden Solvency II und den MaRisk (VA) – müssen sich Versicherungsunternehmen insbesondere mit den Themen Datenbereitstellung und -verfügbarkeit sowie Risiko-Management befassen.
Hierauf aufbauend müssen entsprechende Geschäftsprozesse konzipiert, dokumentiert und umgesetzt werden, welche die aufbau- und ablauforganisatorische Einbettung sicherstellen.
Die Integration risikobasierter Kennzahlen in die wertorientierte Unternehmenssteuerung hat darüber hinaus Auswirkungen auf die Vertriebssteuerung sowie das Direktgeschäft und dessen Controlling mittels web-basierter Online-Applikationen.